Wie lange bleibt die Hubschrauberstaffel der Flugbereitschaft noch in Tegel?

„Es gibt keine rationalen Gründe, die Hubschrauberstaffel der Flugbereitschaft in Tegel zu lassen! Im Gegenteil: Die Helikopter können sofort umziehen – warum sollte ursprünglich überhaupt bis zur Eröffnung des BER gewartet werden? Das war bereits eine Hinhaltetaktik, und jetzt sollen die Hubschrauber sogar noch zehn Jahre lang bis 2029 in Tegel bleiben. Einfach nur deshalb, weil dieser Flughafen bequemer zu erreichen ist", sagt Jörg Stroedter, MdA, der auch Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss „BER II“ ist. Die Verteidigungsministerin und CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer habe hier eine vollkommen inakzeptable Entscheidung getroffen, denn auch Hubschrauber machen Lärm. Den  Bürgerinnen und Bürgern könne dies nicht weiter zugemutet werden.

Das Regierungsterminal am BER in Schönfeld ist seit über einem Jahr fertig und hat samt Vorfeld rund 70 Millionen Euro gekostet. Der Bund könnte dieses bereits nutzen. Es stellt sich die Frage, warum das Regierungsterminal erst nach der Eröffnung des BER genutzt werden soll. Bereits im März hatte Stroedter diese Entscheidung kritisiert. Jetzt soll das entsprechende Regierungsterminal doch langfristig genutzt werden. Immerhin ist aber der Neubau gestoppt worden. Gleichzeitig heißt es, die vollständige Verlegung der Flugbereitschaft sei von den baulichen Maßnahmen am Regierungsflughafen Berlin-Brandenburg abhängig.

Die Anwohnerinnen und Anwohner haben viel zu  lange den Fluglärm und die gesundheitlichen Belastungen des Flughafens Tegel ertragen müssen. Ein kleines Trostpflaster für sie ist, dass der Senat als Entschädigung insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten eine Zahlung von bis zu 15 Euro pro Quadratmeter. Etwa 3.000 Haus- und Wohnungseigentümer sind in Gebieten betroffen, in denen die Lärmbelastung durch den Flugverkehr tagsüber mehr als 70 Dezibel und nachts mehr als 60 Dezibel beträgt. Eine genaue Eingrenzung der anspruchsberechtigten Gebiete wird der Senat noch vornehmen.

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